An
Rat der Stadt St. Augustin
Über den Haupt und Finanzausschuss
c/o Herr Bürgermeister
Klaus Schumacher
Rathaus
53757 St. Augustin
Menden, 07.02.2003
Bürgerantrag an den Stadtrat als Eilantrag
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schumacher,
als Sprecherin der Mendener Friedensinitiative Nicht in
unserem Namen! übersende ich Ihnen anbei einen Bürgerantrag gem. § 24 GO
NRW und § 6 Hauptsatzung der Stadt St. Augustin als Eilantrag.
Aufgrund der sich zuspitzenden Situation in der Irakkrise
und der bereits fesstehenden langfristigen Terminierung von Haupt- und
Finanzausschuss und Stadtrat möchten wir Sie bitten, diesen Bürgerantrag noch
auf die Tagesordnung der jeweils nächsten Sitzung am 12. (HuF) bzw. 19. Februar
(Stadtrat) zu nehmen und zur Diskussion zu stellen.
Für Erläuterungen und Erörterungen in der Sache stehe
ich Ihnen gerne unter der o.g. Telephonnummer zur Verfügung.
Besten Dank und mit
friedlichen Grüßen
Angela Keil
Sprecherin der
Mendener Friedensinitiative
Nicht in unserem Namen!
Bürgernatrag als Eilantrag
Menden, 07.02.2003
Titel:
St.
Augustin erklärt: Nicht in unserem Namen!
-
Angesichts der eskalierenden Situation in der Irakkrise,
-
Im Bewußtsein der politischen Bedeutung symbolischer
Handlungen in Fragen von Krieg und Frieden,
-
Jenseits formalrechtlicher Betrachtungen in Sachen einer gesetzlichen
Zuständigkeit und rechtlichen Durchsetzbarkeit
-
In Kenntnis der Sorgen und Ängste vieler St. Augustiner BürgerInnen um
die Bewahrung und Stärkung friedlicher Formen der Konfliktregulierung
internationaler Krisen und
-
In großer Sorge um die Prinzipien von Humanität und Nächstenliebe auch
für die Zivilbevölkerung des Irak
möge der Rat der Stadt St.
Augustin beschließen:
In Übereinstimmung mit
-
der Charta der Vereinten Nationen (VN),
-
den Resolutionen 678 (1990), 687 (1991) sowie 1441 (2002) des
VN-Sicherheitsrates,
-
den Erklärungen des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland und der deutschen Bischofskonferenz
-
der Resolution des geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen
Gewerkschaftsbundes
-
dem Aufruf des deutschen Kinderschutzbundes sowie den Appellen vieler
anderer Organisationen, Vereine und Initiativen der Zivilgesellschaft
auf Basis
-
des antimilitaristischen Auftrages des Grundgesetzes für die
Bundesrepublik Deutschland
-
des völkerrechtlichen Prinzips von Humanität und friedlicher Konfliktlösung
und
in großer Sorge um
die Wahrung der universellen und unveräußerlichen Menschenrechte
erklärt der Rat der Stadt St. Augustin:
1. Der Luftraum über dem Gebiet der Stadt St. Augustin ist ab sofort für
jede Flugbewegung gesperrt, die der Vorbereitung oder Durchführung sog. präventiver
militärischer Angriffshandlungen jeder Art dient.
2. Alle Straßen und Plätze sowie Wege und Stege der Stadt St. Augustin
sind ab sofort für jede Bewegung militärischer oder ziviler Fahrzeuge
gesperrt, die der Vorbereitung oder Durchführung sog. präventiver militärischer
Angriffshandlungen jeder Art dient.
3. Der berechtigte Kampf der Völkergemeinschaft gegen Terror, Diktatur und
Menschenverachtung in der Welt, verübt von und durch wen und wo auch immer,
rechtfertigt keine Kriege gegen die Zivilbevölkerung, unschuldige Frauen, Männer
und ganz besonders! Kinder. Der Völkergemeinschaft stehen ausreichende
zivile, politische und diplomatische Mittel im Rahmen des internationalen Rechts
und jenseits des Krieges zur Verfügung, um Diktatoren wie Saddam Hussein
wirksam das Handwerk zu legen. Diese Mittel wirksam werden lassen heißt die
internationalen Institutionen und die Zusammenarbeit in den VN zu stärken,
nicht diese durch militärische Alleingänge und deren Missachtung zu schwächen.
- Der
Rat der Stadt St. Augustin fordert deshalb die Regierung der Bundesrepublik
Deutschland auf, dem hier gesetzten Beispiel zu folgen und die sofortige
Sperrung des gesamten deutschen Luftraums und Territoriums für Bewegungen
von Flugzeugen und Fahrzeugen zu erklären, die der Vorbereitung oder Durchführung
sog. präventiver militärischer Angriffshandlungen jeder Art dienen.
Begründung:Bereits am 30.01.2003 erklärte
die katholische Bischofskonferenz:
Ein Staat, der mehrfach
den Frieden mit den Nachbarländern gebrochen und dessen Regierung den brutalen
Gewalteinsatz gegen die eigene Bevölkerung nicht gescheut hat, stellt ein
Risiko für die internationale Ordnung dar, das die Weltgemeinschaft nicht
ignorieren darf. Das gilt zumal, wenn das Regime erkennbar danach strebt, in den
Besitz von Massenvernichtungswaffen zu gelangen. Wir bejahen deshalb das Bemühen
der Vereinten Nationen, Druck auf den Irak auszuüben, um eine Produktion
atomarer, biologischer und chemischer Waffen zu verhindern und die irakische
Angriffsfähigkeit so weit wie möglich zu schwächen. Insoweit eine politische
Strategie letztlich auf die Vermeidung eines Krieges zielen muss, kann dabei
unter Umständen das Mittel der Drohung sittlich erlaubt sein; keinesfalls
jedoch darf diese Politik in eine Eskalationslogik geraten, die einen Krieg am
Ende unvermeidlich macht. (
)
Daher fordern wir alle
Verantwortlichen auf, das in ihrer Macht Stehende zu tun, einen Krieg im Irak zu
verhindern und mit den Worten von Papst Johannes Paul II. "das
unheilvolle Flackern eines Konflikts, der mit dem Einsatz aller vermeidbar ist,
auszulöschen". Niemandem sind in dieser Stunde Resignation oder ein
taktierender Opportunismus erlaubt, der sich mit dem scheinbar unaufhaltsamen
Lauf der Dinge arrangiert.
Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Weltgemeinschaft sich keineswegs
zur Tatenlosigkeit verurteilt, indem sie die Option des Krieges zurückweist.
Der Druck auf das Regime des Diktators Saddam Hussein und eine Politik der
strikten Eindämmung seiner militärischen Handlungsfreiheit sind weiterhin
erforderlich.
Wir rufen alle Gläubigen auf, in diesen Tagen und Wochen im Gebet für den
Frieden nicht nachzulassen. Im Gebet wenden wir uns an Christus, der die
Friedensstifter selig gepriesen hat.
Quelle: "Entwicklung des Irak-Konflikts"; Erklärung der
Deutschen Bischofskonferenz
zum Irak-Konflikt: Ein Präventivkrieg wäre sittlich
unerlaubt
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/Stimmen/bischoefe2.html
/
07.02.2003
Der Rat der EKD ergänzte in der selben Frage am 05.02.2003:
1. Als Verantwortliche aus
Kirchen in Europa, in Beratung mit den Kirchenräten in den USA und dem Nahen
Osten, sind wir äußerst besorgt über die nicht nachlassenden Forderungen der
USA und einiger europäischer Regierungen nach militärischen Aktionen gegen den
Irak. Als Menschen des Glaubens drängt uns die Liebe zu unseren Nächsten dazu,
gegen Krieg Widerstand zu leisten und friedliche Konfliktlösungen zu suchen.
Als Kirchen beten wir für Frieden und Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit für
die Menschen im Irak und im Nahen Osten insgesamt. Solches Beten verpflichtet
uns, Werkzeuge des Friedens zu sein.
2. Wir bedauern, dass die mächtigsten Nationen dieser Welt Krieg wieder als ein
akzeptables Mittel der Außenpolitik betrachten. Dies schafft ein
internationales Klima der Furcht, Bedrohung und Unsicherheit.
3. Wir können die Ziele, die von diesen Regierungen, insbesondere den USA, zur
Begründung eines Krieges gegen den Irak angeführt werden, nicht akzeptieren.
Ein präventiver kriegerischer Angriff als Mittel, um die Regierung eines souveränen
Staates auszuwechseln, ist unmoralisch und stellt eine Verletzung der UN-Charta
dar. Wir appellieren an den Sicherheitsrat, an den Grundsätzen der UN-Charta
festzuhalten, die die legitime Anwendung militärischer Gewalt eng begrenzen,
und zu vermeiden, dass ein negativer Präzedenzfall geschaffen wird, der die
Hemmschwelle erniedrigt, gewaltsame Mittel zur Lösung internationaler Konflikte
einzusetzen.
Quelle: Verantwortliche der Kirchen vereint gegen einen Krieg
im Irak;
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/Stimmen/kirchen2.html
/ 07.02.2003
Der geschäftsführende
Hauptvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes als das demokratisch
legitimierte Organ von fast acht Millionen ArbeitnehmerInnen betonte am
29.01.2003:
Der DGB beobachtet mit
großer Sorge den militärischen Aufmarsch der USA in der Golf-Region. Obwohl
die Waffenkontrollen der Vereinten Nationen bis her keine Anhaltspunkte dafür
gefunden haben, dass das Regime Saddam Husseins weiterhin über
Massenvernichtungswaffen verfügt, scheint ein Angriff auf den Irak unmittelbar
bevorzustehen.
Die internationale Völkergemeinschaft hat das diktatorische Regime Saddam
Husseins wiederholt verurteilt und den Irak zur Einhaltung elementarer
Menschenrechte aufgefordert. Saddam Hussein ist verantwortlich für die Not der
Menschen im Irak und die brutale Verfolgung von Minderheiten und politischen
Gegnern.
Wir unterstützen alle friedlichen Mittel, die geeignet sind, die Situation der
Menschen im Irak zu verbessern und die dazu beitragen, die Bedrohung in der
krisengeschüttelten Region zu beseitigen. Der DGB wendet sich in dieser
Situation entschieden dagegen, diese Ziele mit militärischer Gewalt
durchzusetzen.
Die weltweite Auseinandersetzung mit dem Terrorismus und mit den
Massenvernichtungspotentialen, insbesondere in Händen von Diktaturen, ist Sache
der Völkergemeinschaft und nicht eines einzelnen Landes, auch wenn es sich um
die derzeit einzige Supermacht handelt. Wenn ein globales Gewaltmonopol als
ultima ratio in Anspruch genommen werden muss, dann darf dies nur durch die
Vereinten Nationen und nach den Regeln des Völkerrechts geschehen.
Ebenfalls am 29. Januar erklärte
der deutsche Kinderschutzbund, Landesverband Berlin, öffentlich:
Unter dem Vorwand, den
irakischen Diktator zu entwaffnen, betreibt der Präsident der Vereinigten
Staaten eine Politik, die letztendlich dazu führen wird, dass abertausende von
Kindern, Müttern und Vätern getötet werden. Diese Politik ist in der
Konsequenz menschenverachtend. Die Strategen der psychologischen Kriegführung
umschreiben dieses Morden sarkastisch als Entwaffnung.
Die Westberliner wissen, dass sie ohne die Unterstützung der USA die Zeit des
kalten Krieges kaum überlebt hätten. Schließlich verdanken sie den
Vereinigten Staaten, dass Werte wie Demokratie, Zivilcourage und Offenheit zu
Werten in der politischen Auseinandersetzung in Deutschland geworden sind.
Diese Werte verpflichten aber auch, gegenüber den Vereinigten Staaten Stellung
zu nehmen und Klartext zu reden. So verurteilt der Berliner Kinderschutzbund
jede Politik, die auf dem Prinzip der Vergeltung beruht. So rechtfertigen die
Verbrechen des irakischen Diktators Saddam Hussein keinen Krieg gegen das
irakische Volk.
Quelle: Nein zu einer
imperialen Weltordnung / Kein Krieg gegen Kinder!
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/Stimmen/naturfreunde.html
/ 07.02.2003
Bezüglich der einschlägigen
VN-Sicherheitsresolutionen hält der wissenschaftliche Dienst des Bundestages am
02. Januar 2003 in einem Gutachten fest:
Die Resolutionen 678
(1990), 687 (1991) und 1441 (2002) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen
sind keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für ein künftiges militärisches
Vorgehen gegen den Irak. Es ist vielmehr eine erneute Beratung und Beschlußfassung
des Sicherheitsrates erforderlich
Und schließlich kommt ein
Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 18.
Dezember 2002 bezüglich der Frage der militärischen Nutzung deutschen
Luftraums und Territoriums zum Zwecke des Führens eines Angriffskrieges zu
folgendem Resultat:
NATO-Truppenstatut sowie
Zusatzabkommen zum Truppenstatut sind im Zusammenhang mit dem
Nordatlantikvertrag zu berücksichtigen. Liegen die Voraussetzungen des Bündnisfalls,
wie bei einer präventiven militärischen Maßnahme, nicht vor, kann aus dem
Truppenstatut sowie Zusatzabkommen zum Truppenstatut für die Streitkräfte der
Vereinigten Staaten von Amerika keine Berechtigung folgen, eigenständig präventive
Angriffshandlungen über das Territorium der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Eine derartige Berechtigung kann sich auch für das in Artikel 57 Absatz 1
Zusatzabkommen enthaltene Verkehrsrecht der ausländischen Streitkräfte bei
einer Sinn und Zweck des Zusatzabkommens entsprechenden Auslegung nicht
ergeben."
Quelle: "Keine
Berechtigung, präventive Angriffshandlungen über das Territorium der
Bundesrepublik Deutschland zu führen"; Ein Gutachten des
wissenschaftlichen
Dienstes des Deutschen Bundestags
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/bundestag.html
Abschließend sei die
Meinung des Bundesrichters am Bundesverwaltungsgerichtes, Dr. Dieter Deiseroth zur
Verfassungsverträglichkeit/-unverträglichkeit der Nutzung deutschen Luftraums
und in Deutschland gelegener US-Stützpunkte durch US-Truppen, anlässlich eines
Angriffskrieges gegen den Irak angeführt:
Würde
es (
) die deutsche Regierung im Falle eines US-Krieges gegen Irak
widerspruchslos dulden, dass die US-Militärbasen in Deutschland sowie der
deutsche Luftraum von US-Militärflugzeugen und ihrem Personal im Rahmen
offenkundig völkerrechtswidriger Militäreinsätze genutzt würden, so wären
die Folgen sicher:
Zum einen würde eine deutsche Regierung mit der bewussten Duldung der
Einbeziehung des deutschen Luftraums und deutschen Hoheitsgebietes in die Führung
eines völkerrechtswidrigen Angriffskrieges einen fatalen "Präzedenzfall"
für die Zukunft schaffen; denn eine sich herausbildende oder gar sich
verfestigende Staatspraxis trägt zur authentischen Auslegung und
Implementierung völkerrechtlicher Regelungen entscheidend bei.
Zum anderen stünde jede deutsche Regierung vor dem Abgrund des
Verfassungsbruchs. Wenn sie bewusst das deutsche Hoheitsgebiet in die Führung
eines völkerrechtswidrigen Krieges verwickeln und einbeziehen (lässt), kommt
es zum Konflikt mit Art. 26 GG und Art. 2 des Zwei-Plus-Vier-Vertrages. Beide
Normen verbieten ausdrücklich, die Führung eines Angriffskrieges
"vorzubereiten".
Dieses Verbot des
Angriffskrieges umfasst nach seinem Wortlaut zwar nur dessen
"Vorbereitung". Wenn ein Angriffskrieg jedoch von Verfassungs wegen
bereits nicht "vorbereitet" werden darf, so darf nach dem Sinn und
Zweck der Vorschrift ein solcher erst recht nicht geführt oder gefördert
werden, in welcher Form auch immer. Das grundgesetzliche Verbot des
Angriffskrieges, das zudem strafrechtlich bewehrt ist, ist dabei umstands- und
bedingungslos normiert: Die Vorbereitung, Führung und Unterstützung eines
Angriffskrieges ist in jeder Hinsicht "verfassungswidrig" und
"unter Strafe zu stellen". Darin unterscheidet es sich von der in Art.
26 GG enthaltenen anderen Verbotsalternative, die "Handlungen"
erfasst, "die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das
friedliche Zusammenleben der Völker zu stören".
Quelle: Am
Abgrund des Verfassungsbruchs; Dürfte die Bundesregierung es dulden, dass
die USA im Falle eines Kriegs gegen Irak die deutschen Militärstützpunkte
nutzen?
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/deiseroth.html
/ 07.02.2003